Münster (pbm/sk). Im Bistum Münster werden am 1. Januar 2024 45 Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet werden. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 23. Mai in einem Schreiben die Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die Vorsitzenden der Pfarreiräte und die Stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände darüber informiert, wie die Zuordnungen der derzeit 207 Pfarreien zu den künftigen Pastoralen Räumen im Bistum Münster aussehen werden. Der Bischof greift mit seinen Entscheidungen genau die Empfehlungen auf, die der Diözesanrat, das oberste synodale Mitwirkungsgremium der Diözese, ihm Ende April im Blick auf die territorialen Zuordnungen gegeben hatte.
Mit der Gründung der Pastoralen Räume ist keine Fusion von Pfarreien verbunden. Die Pfarreien bleiben als eigenständige Einheiten bestehen. Die Kooperationen sollen aber auf Ebene des jeweiligen Pastoralen Raums verstärkt werden. Noch nicht vollzogen wird zum 1. Januar 2024 die Errichtung des Pastoralen Raums Recklinghausen/Herten. Der Bischof folgt auch hier dem Votum des Diözesanrates, einen Runden Tisch zwischen Verantwortlichen der Pfarreien in Recklinghausen und Herten einzurichten. In diesem Rahmen soll überlegt werden, wie der Prozess gestaltet werden kann, der zum Ziel hat, bis Ende 2028 einen gemeinsamen Pastoralen Raum Recklinghausen/Herten zu gründen. Und in Münster hat die Pfarrei St. Liudger nach Votum des Diözesanrates weniger als fünf Jahre Zeit, um im Rahmen eines Prozesses ein Votum abzugeben, zu welchem der drei Pastoralen Räume in Münster dann die Zuordnung erfolgen kann. Bis dahin bleibt die Pfarrei St. Liudger ohne Zuordnung zu einem Pastoralen Raum.
In seinem Schreiben betont Bischof Genn die Zielsetzung der Gründung der Pastoralen Räume, die darin liege, „zukunfts- und tragfähige Strukturen zu schaffen, in denen Frauen und Männer, freiwillig Engagierte und Hauptberufliche, das Evangelium vor Ort verkünden und leben“ könnten. Der Bischof dankt allen, die sich an diesem sehr beteiligungsorientierten Prozess bereits engagiert hätten und weiter engagieren: „Ich möchte und kann die in diesem Prozess aufkommenden Fragen nicht alleine beantworten. Das können wir nur miteinander und gemeinsam tun“, betont er.
Die Entscheidung über die territorialen Zuordnungen der Pfarreien zu den Pastoralen Räumen sei ein wichtiger Schritt, zugleich sei der Prozess damit aber noch lange nicht am Ende. Bischof Genn: „Wir sind mitten im Veränderungsprozess und viele inhaltliche Fragen sind noch offen. Dass dies so ist, müssen wir zum jetzigen Prozesszeitpunkt in Kauf nehmen. Schließlich haben wir uns bewusst für einen breiten Beteiligungsprozess entschieden, in dem Antworten entwickelt werden und nicht vorgegeben werden sollen. An der Beantwortung der Fragen arbeiten aktuell in vierzehn Themengruppen des Prozesses rund 140 Personen aus ganz unterschiedlichen Professionen und mit sehr verschiedenen Perspektiven. Was für ein großartiges Engagement und was für ein Zeichen von gelebter Synodalität!“
Mit der territorialen Reform, so schreibt der Bischof weiter, sei ein großer Schritt gegangen worden. „Wichtiger jedoch sind die inhaltlichen Zuordnungen, der innere Kompass, Schritt um Schritt den Weg in eine neue Synodalität der Kirche zu gehen“, betont er. Dabei seien auch bereits in der Vergangenheit wichtige Beschlüsse für das Bistum auf synodale Weise im Diözesanrat getroffen worden. Notwendig sei es, auch künftig den Sendungsauftrag in Welt und Gesellschaft nicht zu vergessen: „Die Sorge um unser gemeinsames Haus, die Schöpfung, die Pflicht, immer die Armen im Blick zu behalten und die Sorge um den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende.“
Ende des Jahres, so stellt der Bischof in Aussicht, sollen die Antworten auf viele der derzeit noch offenen Fragen vorliegen.
Acht Pastorale Räume im Kreisdekanat Warendorf
Im Kreisdekanat Warendorf werden acht Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet. Bischof Genn folgt bei der Zuordnung von 23 Pfarreien im Kreisdekanat zu acht Pastoralen Räumen genau den Empfehlungen, die der Diözesanrat, das oberste synodale Mitwirkungsgremium der Diözese, ihm Ende April im Blick auf die territorialen Zuordnungen gegeben hatte. Mit der Gründung der Pastoralen Räume ist keine Fusion von Pfarreien verbunden. Die Pfarreien bleiben als eigenständige Einheiten bestehen. Die Kooperationen sollen aber auf Ebene des jeweiligen Pastoralen Raums verstärkt werden.
Einen Pastoralen Raum bilden die beiden Ahlener Pfarreien St. Pankratius (Vorhelm) und St. Bartholomäus. Die beiden Pfarreien St. Regina Drensteinfurt und St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst schließen sich mit der Pfarrei St. Lambertus in Ascheberg im Kreis Coesfeld zu einem Pastoralen Raum zusammen. Einen weiteren Pastoralen Raum bilden die vier Pfarreien St. Franziskus Beckum (Neubeckum), St. Stephanus Beckum, St. Ida in Herzfeld und Lippborg in Lippetal und St. Margareta in Wadersloh. In einem vierten Pastoralen Raum arbeiten künftig die Pfarreien St. Johannes Baptist Beelen, St. Lucia Harsewinkel und St. Marien und Johannes Sassenberg zusammen. Die Pfarreien St. Jakobus Ennigerloh und St. Johannes Oelde bilden einen weiteren Pastoralen Raum, ebenso arbeiten die Pfarreien St. Magnus/St. Agatha Everswinkel, St. Ambrosius Ostbevern und St. Marien Telgte in einem Pastoralen Raum zusammen. Die drei Pfarreien im Hammer Norden – Heilig Geist in Bockum-Hövel, Papst Johannes in Heessen und Clemens August Graf von Galen in Hamm – schließen sich zu einem Pastoralen Raum zusammen. Auch die Warendorfer Pfarreien St. Bonifatius und St. Lambertus in Freckenhorst, Ss. Bartholomäus und Johannes d. T. in Warendorf und St. Laurentius in Warendorf bilden künftig einen Pastoralen Raum.
Die territorialen Zuordnungen der Pfarreien zu den künftigen Pastoralen Räumen sowie weitere Informationen zum Prozess finden sich auf: www.bistum-muenster.de/strukturprozess
Quelle: Bischöfliche Pressestelle