Mit dem 01. Februar 2023 sind die Maskenpflicht und weitere Schutzmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie entfallen. Angesichts dessen haben die nordrhein-westfälischen Bischöfe festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere für die Gottesdienste, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind mit dem 01. Februar 2023 alle bisher geltenden Empfehlungen, Vorschriften, Regelungen und Dispensen aufgehoben.
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