Durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gelten auch in den Gottesdiensten der Pfarrei St. Margareta ab sofort neue Regeln. Neben einigen Lockerungen gibt es jedoch auch weiterhin Einschränkungen:
Der Abstand von 1,5 m wird auch in Zukunft eingehalten, ausgenommen sind Wohn- und Lebensgemeinschaften. Die medizinische Maske darf am Platz abgenommen werden. Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss die Maske jedoch noch getragen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Priester und alle in der Liturgie Mitwirkenden. Erfreulich ist auch, dass weiterhin während der Gottesdienste gesungen werden darf, wenn die Singenden eine Maske tragen. Erleichternd kommt hinzu, dass die Rückverfolgbarkeit in den Gottesdiensten entfällt. Eine 3G-Pflicht besteht für Gottesdienste nicht.
Einige Vorgaben bleiben aber immer noch bestehen:
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin geleert und auch das Reichen der Hände zum Friedensgruß entfällt. Ebenso bleiben die eucharistischen Gaben bis zur Spendung der Kommunion abgedeckt. Die Kommunionausteiler desinfizieren sich die Hände, bevor sie den Gläubigen die Kommunion reichen. Während der Kommunionspendung tragen die Spender medizinische Masken.