Münster (pbm/sk). Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster hat auf seiner Sitzung am 19. September in Münster den Haushaltsplan 2021 für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums beschlossen. Das Bistum geht in seinem Gesamtergebnisplan für den NRW-Teil für 2021 von Erträgen von 665,4 Millionen Euro aus. Die Gesamtaufwendungen sind mit 675,8 Millionen Euro kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein planerisches Defizit von 10,4 Millionen Euro. Dieses soll aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden.
Hauptgrund für das erwartete Defizit im kommenden Jahr seien vor allem die prognostizierten Entwicklungen aufgrund der Corona-Pandemie, erklärte Finanzdirektor Ulrich Hörsting. Zugleich machte er deutlich, dass das Bistum völlig unabhängig von und bereits vor Corona einen Spar- und Strategieprozess begonnen habe. „Die Haushaltsdefizite, die sich mittelfristig aus dem Rückgang der Zahl der Katholiken und damit der Kirchensteuereinnahmen ergeben werden, sollen durch Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich ausgeglichen werden“, sagte Hörsting. Notwendig sei es, für das Jahr 2025 strukturelle Einsparungen von 32,7 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 zu erzielen. Zugleich müsse im Blick behalten werden, dass das Sparen nicht mit dem Jahr 2025 aufhören werde. „Nach 2025 werden wir zu deutlich höheren Einsparungen gezwungen sein, auf die wir uns in den kommenden Jahren vorbereiten müssen, um handlungsfähig zu bleiben“, sagte Hörsting.
Bei den Erträgen im Haushaltsplan des Bistums ist die Kirchensteuer mit kalkulierten 435,3 Millionen Euro (66 Prozent) mit Abstand der größte Posten. Der Haushaltsplan geht für 2021 aufgrund der Steuerschätzung von einem Rückgang der Erträge aus der Kirchensteuer von 33 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan-Ansatz für 2020 aus. Für das laufende Haushaltsjahr wird geschätzt, dass die Kirchensteuereinnahmen um rund 10,3 Prozent im Vergleich zum Haushalt 2019 zurückgehen werden – das entspräche einem Betrag von 35,3 Millionen Euro. Zu den Erträgen aus der Kirchensteuer hinzu kommen vor allem Zuwendungen und allgemeine Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.
Im Blick auf die Aufwendungen führt der Haushaltsplan insbesondere die Transferleistungen auf. Das sind Finanzübertragungen des Bistums an Dritte wie etwa Kirchengemeinden, soziale Einrichtungen, Schulen oder Bildungseinrichtungen. Sie werden für 2021 auf 249,8 Millionen Euro beziffert. Der mit Abstand größte Anteil der Aufwendungen im Haushaltsplan des Bistums sind mit rund 224 Millionen Euro (54 Prozent) diejenigen für die Kirchengemeinden. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum mit rund 38,5 Millionen Euro.
Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 204 Millionen Euro, wobei es hier zugleich auch Erträge (im Wesentlichen Zuschüsse des Landes und der Kommunen) in Höhe von 164 Millionen Euro gibt. Die Aufwendungen für „Soziales“ (Unterstützung des Diözesancaritasverbandes, der Ortscaritas- und Fachverbände, der Ehe- Familien und Lebensberatung, der Studenten, Jugend-, Alten- und Krankenhilfe) belaufen sich auf 38,4 Millionen Euro, für die Verwaltung auf 31,4 Millionen Euro und für Bildung und Kunst auf 21 Millionen Euro. Für die Versorgung der Priester, Beamten und das Haushälterinnen-Zusatzversorgungswerk fallen Aufwendungen in Höhe von 24,9 Millionen Euro an. Die Personalaufwendungen machen ohnehin einen sehr hohen Betrag aus. Sie liegen 2021 insgesamt voraussichtlich bei rund 231,6 Millionen Euro.
Quelle: Pressestelle Bistum Münster