Münster (pbm/al). Die verschärften Maßnahmen, die Bund und Länder sowie die zuständigen Behörden vor Ort zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus auf den Weg gebracht haben, zwingen auch das Bistum Münster im Hinblick auf Gottesdienste und Seelsorge zu weiteren Einschränkungen. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp hat darüber am 19. März alle Kirchengemeinden per E-Mail informiert. Zugleich lädt er sie ein, sich an einer besonderen Aktion zu beteiligen.
Die Idee dazu komme aus dem Erzbistum Köln: Bis zum Mittwoch der Karwoche sollen täglich um 19.30 Uhr auch im Bistum Münster alle Kirchenglocken läuten. In Zeiten, wo sich die Gläubigen nicht zum Gottesdienst versammeln können, lade „das Geläut zum persönlichen Gebet ein und soll – über alle räumliche Trennung hinaus – ein Zeichen einer bleibenden Gebetsgemeinschaft sein“, betont Winterkamp. Die Kirchen sollten darüber hinaus nach Möglichkeit weiter zum persönlichen Gebet geöffnet bleiben.
Des Weiteren sind laut Schreiben des Generalvikars nach Rücksprache mit den Behörden Taufen und Trauungen ab sofort auch im kleinsten Familienkreis nicht mehr möglich. Sofern nicht schon geschehen, müssen alle Taufen und Trauungen bis vorerst 19. April 2020 definitiv abgesagt werden.
Für Beerdigungen gilt laut Winterkamp weiter, dass sie im engsten Familienkreis mit maximal bis zu 20 Personen stattfinden können, sofern die üblichen Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Allerdings sollte auf die Nutzung der Trauer- beziehungsweise Friedhofshalle, sofern die Wetterbedingungen nicht völlig widrig sind, verzichtet werden. Der Abschied von den Verstorbenen soll komplett im Freien auf dem Friedhof stattfinden. Die kommunalen Entscheidungen bezüglich der Nutzung der Trauer- beziehungsweise Friedhofshallen sind zu beachten, wie ohnehin grundsätzlich den Verfügungen der Kreise, Städte und Kommunen strengstens Folge zu leisten ist.
Betroffen ist auch die Messfeier zur Weihe der heiligen Öle, die Chrisammesse. Zu diesem Anlass treffen sich traditionsgemäß am Montag der Karwoche die Priester des Bistums mit dem Bischof. Anschließend nehmen sie die geweihten Öle für die verschiedenen Anlässe im Kirchenjahr mit nach Hause in ihre Pfarrei.
In diesem Jahr findet die Chrisammesse am Montag, 6. April, im St-Paulus-Dom Münster ohne Beteiligung der Priester und anderer Gläubiger statt. Sie wird um 10.30 Uhr von Bischof Dr. Felix Genn gefeiert und im Internet live übertragen. Die Ausgabe und Verteilung der heiligen Öle wird in Absprache mit den Pfarreien anders geregelt.
Wie schon angekündigt, müssen nach Winterkamps Angaben alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage unterbleiben. „Damit wird – erstmals überhaupt – den Gemeinden und Priestern im Bistum die Feier des Gedächtnisses des Leidens, Sterbens und der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus nicht möglich sein“, schreibt der Generalvikar, „was diese Situation geistlich sowohl für die Priester wie für die Gemeinden bedeutet beziehungsweise wie diese Situation verarbeitet wird, lässt sich kaum erfassen.“
Ausdrücklich verweist Winterkamp in diesem Zusammenhang auf die Übertragungen von nicht öffentlichen Gottesdiensten aus dem Dom zu Münster und anderen Kirchen, wie sie derzeit auch das Bistum Münster täglich anbietet. „Hinzu kommen müssen sicherlich weitere Formen, wie insbesondere die Gläubigen miteinander diese Tage geistlich begehen können“, betont Winterkamp. Auch der WDR plant nach seinen Angaben „eine geeignete und leicht zugängliche Übertragung einer Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend, einer Karfreitagsliturgie am Nachmittag des Feiertages und einer Osternacht. Rechtzeitig werden wir auf diese und weitere Übertragungen in anderen Medien aufmerksam machen.“
Als äußeres und wahrnehmbares Zeichen der Auferstehung sollen in allen nordrhein-westfälischen Bistümern am Ostersonntag zeitgleich einer Viertelstunde alle Kirchenglocken läuten. Auch mit den evangelischen Landeskirchen soll eine Beteiligung an dieser Aktion abgesprochen werden. Alles Weitere dazu wird rechtzeitig veröffentlicht.
Für weitere Entscheidungen, besonders im Hinblick auf die Erstkommunionen im Mai, sind laut Winterkamp die Entscheidungen der Landes- und Bundesregierung abzuwarten. Verlängerungen aller Fristen sind möglich und hängen von den Maßnahmen der Behörden ab. Er weist abschließend darauf hin, dass „bei Beicht- oder seelsorglichen Gesprächen, bei Haus- oder Krankenbesuchen neben den üblichen Hygienevorschriften jetzt ein Mindestabstand von zwei Metern zu beachten“ ist.
Quelle: Bistum Münster