Bischof Genn bittet erneut um Entschuldigung [PRESSEMITTEILUNG]

Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am Abend des 3. Dezember in Wadersloh seine Bitte um Entschuldigung für das Vorgehen in einem Fall sexuellen Missbrauchs wiederholt. Insbesondere sei es ein Fehler gewesen, dass der Pfarrer, das Seelsorgeteam und die Gremienmitglieder in Wadersloh nicht über die Hintergründe des Sachverhaltes informiert worden seien, sagte Genn in der Pfarrkirche St. Margareta vor rund 250 Menschen. Neben dem Bischof stellten sich auch Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp, Pfarrer Martin Klüsener und die Vorsitzende des Pfarreirates Tanja Schalkamp den Fragen der Besucherinnen und Besucher.

Zu Beginn der Veranstaltung erinnerte Tanja Schalkamp daran, dass die Gremien der Pfarrei dem Bischof nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls einen kritischen Brief geschrieben und um ein Gespräch gebeten hätten. Dieser Bitte sei der Bischof in der vergangenen Woche unmittelbar nachgekommen. Im Gespräch mit dem Pfarreirat, Kirchenvorstand und Seelsorgeteam sei man sich einig gewesen, dass es auch ein Gespräch des Bischofs mit der ganzen Pfarrei brauche, denn viele Menschen hätten hier Kontakt mit dem Priester gehabt und hätten Fragen an das Vorgehen des Bistums und des Bischofs in diesem Fall.

Bischof Genn machte in einer Eingangserklärung deutlich, dass es ein „großer Fehler“ gewesen sei, dass er nicht schon selbst am 7. November zu einer ersten Informationsveranstaltung in die Pfarrei gekommen sei und sich den Fragen gestellt habe. Nach der hieran geäußerten Kritik sei es ihm wichtig gewesen, zunächst auf den Brief zu reagieren und das Gespräch mit den Gremien zu suchen. Der Bischof zeigte sich bestürzt über aktuelle Äußerungen des Priesters, er sei zu Unrecht verurteilt worden: „Er hat es getan. Er hat die Tat 2010 vor mir bekannt“, machte der Bischof unmissverständlich klar. Er habe dem Priester zu sehr vertraut, dass er sich an die von der Glaubenskongregation in Rom verhängte Auflage, Gottesdienste nur noch ohne große Öffentlichkeit zu feiern, halten werde. „Das war blauäugig“, sagte Bischof Genn. Zudem sei das Verbot nicht deutlich genug formuliert gewesen. Inzwischen habe er ein Dekret erlassen, das dem Priester jeden priesterlichen Auftritt in der Öffentlichkeit untersage und ihn auffordere, die Pfarrei zu verlassen.

Der Bischof ging auf ein Dilemma ein. Die Betroffene habe, was ihr gutes Recht sei, den ausdrücklichen Wunsch geäußert, die Öffentlichkeit nicht zu informieren. „Es hätte aber dann ein Weg gesucht werden müssen, der diesen Wunsch respektiert hätte, aber zugleich die Menschen in der Pfarrei nicht im Unklaren gelassen hätte“, sagte der Bischof und ergänzte: „Wir haben nicht sensibel genug auf das Interesse der verletzten Person und zugleich auf das berechtigte Interesse der Pfarrei und der Öffentlichkeit geachtet. Das war ein Fehler.“

Aus diesen Fehlern müsse das Bistum und auch er selbst lernen. So würden aktuell alle Dekrete, die seit 2010 erlassen worden seien, noch einmal überprüft. Der Bischof betonte, dass er Fehler gemacht habe, aber nichts vertuscht habe. Mit ihm werde es keine Vertuschung von Fällen sexuellen Missbrauchs geben: „Es wird alles aufgedeckt. Ich werde nie eine durch sexuellen Missbrauch schwer verletzte Person abweisen – das könnte ich, bei dem Leid, das die Betroffenen erfahren haben, nicht verantworten.“ Das Bistum habe die Universität Münster beauftragt, in völliger Unabhängigkeit die Vergangenheit aufzuarbeiten.

Die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung kritisierten vor allem die in der Vergangenheit ausgebliebene Information durch das Bistum. „Der Vertrauensverlust ist riesig“, sagte ein Besucher. Da man in der Pfarrei nichts gewusst habe, habe man sich um den Priester gekümmert und sich immer wieder für ein öffentliches Auftreten in der Pfarrei eingesetzt. Scharf kritisiert wurde, dass das Bistum nicht energischer eingeschritten sei, obwohl es bekannt war, dass der Priester sich nicht an die Auflagen hielt. Auch das Strafmaß, das ausgesprochen worden sei, sei viel zu gering gewesen.

Bischof Genn dankte am Ende der von Lena Zils moderierten Veranstaltung allen für den offenen Austausch und für die Kritik. Es sei ihm bewusst, dass die entstandenen Wunden an einem Abend nicht alle zu schließen seien: „Dafür ist das, was geschehen ist, zu schwierig, zu schuldhaft und zu schlimm.“ Für die Pfarrei St. Margareta in Wadersloh werde es eine seelsorgliche Begleitung durch speziell geschulte Mitarbeiter des Bistums geben.

Informationen
In dem Fall, um den es geht, hatte sich eine Frau 2010 an das Bistum Münster gewandt und angegeben, Mitte der 1980er Jahre als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Sie verlangte, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht wird und auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werden darf. Dem Beschuldigten, der 2010 als Pfarrer in St. Josef in Bald Waldliesborn emeritiert wurde, wurden nach der Einschaltung der Glaubenskongregation seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet. Der Geistliche feierte aber trotz Verbots weiterhin öffentlich Gottesdienste. Bischof Genn hatte ihn nach einem Hinweis der Betroffenen 2016/17 schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Zelebration nur eine Ausnahme sein dürfe und ihm nur erlaubt sei, wenn nicht mit einer großen Öffentlichkeit zu rechnen sei. Vor einigen Wochen hatte das Bistum den Sachverhalt in Absprache mit der Betroffenen öffentlich gemacht. Danach gab es deutliche Kritik aus der Pfarrei am Vorgehen des Bischofs und des Bistums in diesem Fall.

Text: Dr. Stephan Kronenburg / Fotos: B. Brüggenthies